Kulturarbeit ist Arbeit und sollte auch als solche entlohnt werden. Mindeststandards der Entlohnung fehlen jedoch weitgehend, auch wenn die öffentliche Hand fördert. In Berlin gibt es seit 2014 Honoraruntergrenzen, die von Politik und Verwaltung explizit gefördert werden. Warum setzt sich die Verwaltung dafür ein? Wie sieht das in der Praxis aus? Und wie wird das finanziert? Ein Gespräch mit Nora Gatewood-Kurz (Kulturabteilung des Berliner Senats) über Honoraruntergrenzen aus Perspektive der Kulturverwaltung.