13 April 2013 /
Politik /
Clemens Christl
Drei Jahre Arbeitslosengeld zurückzahlen, obwohl du alles korrekt angegeben hast? – „Unmöglich“, ist in der Regel der erste Kommentar aus Politik und Verwaltung zu einer derartigen Geschichte. Wenn aber ein konkreter Fall in allen Details ausgefaltet wird, kommt das große Grübeln, und je vertrauter eine Person mit dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) ist, desto schneller kommt die Antwort: blöd gelaufen, aber korrekt...