26 April 2010 /
Politik /
Radostina Patulova
Die Arbeitspapiere von C werden daher von W sorgfältig kontrolliert, C darf nicht angestellt werden, weil C keine Arbeitserlaubnis hat. Selbstständig aber darf C bis zu 16 Stunden pro Tag Teigtäschchen produzieren und sie auch unter ihrem realen Wert verkaufen. Dafür, dass Teigtäschchen, die Gösleme heißen, drei Mal weniger kosten als Teigtäschchen, über denen Crêpes steht, dafür kann W wirklich nichts.